Allgemeine Informationen

Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Vorraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
    17 Jahre beim begleiteten Fahren
    17 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung))
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
  • Vorbesitz: nicht erforderlich
  • Einschluss: Klassen L und AM

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt
  • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Unterrichts stunden

Theorie

  OHNE Vorbesitz einer anderen Klasse MIT Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 2 2
Gesamt 14 8

Doppelstunden zu je 90 Minuten

Praxis

  MIT und OHNE Vorbesitz einer anderen Klasse
Überlandfahrten 5
Autobahnfahrten 4
Nachtfahrten 3
Gesamt 12

Stunden zu je 45 Minuten Mindestumfang der Sonderfahrten