Allgemeine Informationen

Schwere Krafträder

"Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Vorraussetzungen

  • Mindestalter: 24 Jahre
  • 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne BefristungVorbesitz: nicht erforderlich
  • Einschluss: Klassen A2, A1 und AM

Unterrichts stunden

Theorie

  OHNE Vorbesitz einer anderen Klasse MIT Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 4 4
Gesamt 16 10

Doppelstunden zu je 90 Minuten

 

Praxis

  OHNE Vorbesitz MIT Vorbesitz Klasse A1 oder AU
Überlandfahrten 5 3
Autobahnfahrten 4 2
Nachtfahrten 3 1
Gesamt 12 6

Stunden zu je 45 Minuten Mindestumfang der Sonderfahrten