Allgemeine Informationen

Leichtkrafträder

  • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis zu 15 kW

Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von

  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Vorraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
  • Vorbesitz: nicht erforderlich
  • Einschluss: Klasse AM
  • Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:

Unterrichts stunden

Theorie

  OHNE Vorbesitz einer anderen Klasse MIT Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 4 4
Gesamt 16 10

Doppelstunden zu je 90 Minuten

 

Praxis

  MIT und OHNE Vorbesitz einer anderen Klasse
Überlandfahrten 5
Autobahnfahrten 4
Nachtfahrten 3
Gesamt 12

Stunden zu je 45 Minuten Mindestumfang der Sonderfahrten